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   BFH, 03.12.1965 - VI 27/64 U   

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BFH, 03.12.1965 - VI 27/64 U (https://dejure.org/1965,1996)
BFH, Entscheidung vom 03.12.1965 - VI 27/64 U (https://dejure.org/1965,1996)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 1965 - VI 27/64 U (https://dejure.org/1965,1996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 84, 361
  • BStBl III 1966, 130
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 03.12.1987 - IV R 41/85

    1. Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist

    Er steht demnach nicht -wie etwa der Bürgermeister nach bayerischem Gemeinderecht- an der Spitze der Verwaltung; vielmehr ist er ausschließlich Mitglied und Vorsitzender eines Organs der Selbstverwaltung, der -wie auch die anderen Ratsmitglieder- seine Tätigkeit nach dem Gesetz und seiner freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung ausübt (vgl. § 30 Abs. 1 GO NW, und Körner, a.a.O., § 30 Anm. 1, zur Rechtsstellung des Bürgermeisters nach dem Landesrecht von Nordrhein-Westfalen, vgl. auch BFH-Urteil vom 3. Dezember 1965 VI 27/64 U, BFHE 84, 361, BStBl III 1966, 130).
  • BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83

    Aufwandsentschädigung - Ehrenamtliche Tätigkeit - Arbeitsentgelt -

    Soweit der Bürgermeister nach der Kommunalverfassung als Vorsitzender des Gemeinderats Repräsentationsaufgaben wahrnimmt, ohne daß ihm zugleich die Funktion als Verwaltungsspitze zukommt, wie dies z.B. nach der niedersächsischen Gemeindeordnung oder nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung der Fall ist, wurde ein Beschäftigungsverhältnis bzw. ein steuerrechtliches Dienstverhältnis verneint (vgl. BSGE 50, 231, 232; BFHE 84, 361); wenn er jedoch als Hauptgemeindebeamter Leiter der Gemeindeverwaltung ist, wie dies nach der saarländischen Kommunalverfassung (BSG Breithaupt 1969, 823), nach der bayerischen Kommunalverfassung (BSGE 50, 231; BFHE 101, 389) und wohl auch in Schleswig-Holstein der Fall war (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 44, der Rechtsstreit wurde zur Klärung der Verhältnisse in einer amtsangehörigen Gemeinde zurückverwiesen), wurde ein Beschäftigungsverhältnis angenommen.
  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79

    Beiträge zur Angestelltenversicherung; Versicherungspflicht in der

    Anders als der Bürgermeister nach der niedersächsischen Gemeindeordnung (LSG ... - Urteil vom 26. Juni 1962 - Breithaupt 1962, 960) oder nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (BFH - Urteil vom 3. Dezember 1965 - BStBl. III 1966, 130) ist der bayerische Erste Bürgermeister nicht nur der Vorsitzende des Gemeinderats, sondern hat auch dessen Beschlüsse zu vollziehen (Art. 36 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- vom 25. Januar 1952, GVBl S. 19, unverändert übernommen in die Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Mai 1978, GVBl S. 353).
  • BFH, 05.02.1971 - VI R 82/68

    Ehrenamtlicher Erster Bürgermeister - Arbeitnehmer der Gemeinde - Inanspruchnahme

    Für Bürgermeister im Lande Nordrhein-Westfalen hat der Senat mit Urteil VI 27/64 U vom 3. Dezember 1965 (BFH 84, 361, BStBl III 1966, 130) die Arbeitnehmereigenschaft verneint, weil insbesondere die Bürgermeister die politische Spitze der Gemeinden und keine Beamten und Angestellten der Gemeinde sind, und weil im Land Nordrhein-Westfalen der Rat ein unabhängiges Organ ist, dessen Mitglieder von der Bindung eines Dienstverhältnisses zur Gemeinde frei sein müssen und frei sind.
  • BFH, 02.02.1968 - VI 127/65

    Helfer in Gemeindesachen - Anstellungsverhältnis - Pauschbeträge -

    Die Durchführungsvorschrift des § 1 LStDV enthält eine rechtlich einwandfreie Auslegung des § 19 EStG, wie der Senat in den Urteilen VI 183/59 S vom 24. November 1961 (BFH 74, 97, BStBl III 1962, 37), VI 27/64 U vom 3. Dezember 1965 (BFH 84, 361, BStBl III 1966, 130) und VI 167/63 U vom 3. Dezember 1965 (BFH 84, 426, BStBl III 1966, 153) ausgesprochen hat.
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